Allgemeine Verkaufsbedingungen

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Bestellern bezüglich des Verkaufs von Waren oder der Erbringung sonstiger Leistungen.

(2) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Hinweisen auf die Einbeziehung anderer Geschäftsbedingungen, wird ausdrücklich
widersprochen. Das gilt auch dann, wenn sich in kaufmännischen Bestätigungsschreiben Hinweise auf solche Einbeziehungen finden.

(3) Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber juristischen Personen im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen.

(4) Wir sind berechtigt, geeignete Nachweise über Ihre Unternehmereigenschaft, im Rahmen des unter § 2 beschriebenen Vertragsschlusses, zu verlangen.

§ 2 Angebot / Vertragsabschluss

(1) Die Darstellung unseres Sortiments in unserem Onlineshop und unseren anderen jeweils aktuellen Werbemitteln, stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder enthalten eine bestimmte Annahmefrist.

(2) Die Bestellung durch den Kunden gilt als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags (es sei denn, es liegt bereits ein verbindliches Angebot nach Abs. (1) vor. Dann ist die Bestellung des Kunden bereits die verbindliche Annahme unseres Angebots). Wenn sich aus dem Angebot des Kunden nichts anderes ergibt, können wir es innerhalb von vierzehn (14) Werktagen ab Zugang durch Auftragsbestätigung oder Lieferung annehmen. In dieser Zeit ist der Besteller an sein Angebot gebunden.

(3) Über unseren Onlineshop kommen Kaufverträge wie folgt zustande: Der Kunde gibt ein rechtsverbindliches Angebot ab, indem er die Ware in den „Warenkorb“ legt und den Online-Bestellvorgang ordnungsgemäß abschließt. Wir können dieses Angebot innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Eingang der Bestellung annehmen. In dieser Zeit ist der Besteller an sein Angebot gebunden.

(4) Nebenabreden, Vertragsänderungen oder Ergänzungen, die Zusicherung von Eigenschaften sowie Auskünfte, Empfehlungen oder Garantien für unsere Produkte, Angaben über besondere Preise, Rabatte, Lieferzeiten, sonstige Kosten sowie etwaige Kulanzabsprachen werden erst wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen (EMail genügt zur Wahrung der Schriftform).

(5) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer; dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass wir mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen und eine etwaige Falsch oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben.

(6) Etwaige Beratungen, die wir im Zusammenhang mit einem Verkauf anbieten, erfolgen grundsätzlich unverbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, es wurde explizit ein schriftlicher Beratungsvertrag geschlossen.

(7) Die im Zuge von Vertragsverhandlungen übergebenen Musterabbildungen, Zeichnungen, Gewichts und Maßangaben werden nur Bestandteil des Vertrages, soweit sie schriftlich als verbindlich vereinbart werden. Wir behalten uns technische Änderungen auch seitens unserer Lieferanten sowie die Verwendung von anderen Bauteilen und Materialien gleicher Qualität und technischer Funktion vor. Für Irrtümer und Fehler wird keine Haftung übernommen.

(8) An Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts und Maßangaben und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind. Der Besteller bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, wenn er als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen vervielfältigen oder an Dritte weitergeben möchte.

§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „FCA Incoterms 2020“ (bezogen auf unser Lager), ausschließlich Verpackung. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Unsere Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Diese wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert in Rechnung gestellt.

(3) Der Kaufpreis ist mit Lieferung und Rechnungsstellung fällig.

(4) Die Zahlungsmodalitäten für Bestellungen über unseren Onlineshop sind unter https://www.leab.eu/de/support/fragen-und-antworten einsehbar.

(5) Der Besteller kann nur mit Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder im Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) zu unserer Forderung stehen. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(6) Wir sind berechtigt, unsere innerhalb eines Vertragsverhältnisses ausstehenden Leistungen zu verweigern, wenn der Besteller in Zahlungsverzug kommt oder wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird (z.B. durch Insolvenzantrag), dass unser Zahlungsanspruch aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet ist.

(7) Sofern wir die Aufstellung oder Montage übernommen haben und nichts anderes vereinbart ist, trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten, wie Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeugs und des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen.

(8) Wir sind zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt, wenn (a) eine Teilleistung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist, (b) die Erbringung der restlichen Leistungen sichergestellt ist, und (c) dem Besteller durch die Teilleistung kein erheblicher Mehraufwand entsteht.

§ 4 Lieferung / Lieferzeit / Gefahrtragung

(1) Der Beginn der vereinbarten Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Lieferfristen gelten stets nur annähernd, wenn keine feste Lieferfrist zugesagt ist. Für alle unsere Lieferungen gilt „FCA Incoterms (2020)“ (bezogen auf das Lager, ab dem wir liefern), soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so hat uns der Besteller, wenn es sich nicht um ein Fixgeschäft nach § 376 HGB handelt, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

(3) Wurde eine Lieferung vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben haben.

(4) Für nicht durch uns zu tragende Risiken, schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers eine Transportversicherung ab. Die Kosten hierfür trägt der Besteller.

§ 5 Transportschäden

Erkennt der Besteller bei Erhalt einer Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen.

§ 6 Gewährleistung

(1) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt gemäß § 377 HGB innerhalb von fünf (5) Werktagen zu prüfen und Mängel schriftlich anzuzeigen. Versteckte, später entdeckte Mängel, sind uns innerhalb von drei (3) Werktagen anzuzeigen. Andernfalls gilt die Wareauch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Beweislast für die rechtzeitige Anzeige trägt der Besteller.

(2) Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(3) Soweit nicht anders vereinbart ist, erfolgt die Rücksendung von gerügter Ware wie folgt: Der Besteller hat uns mit seiner Mängelrüge (siehe § 6 Absatz (1)) die für die ordnungsgemäße Abwicklung der Rücksendung notwendigen Informationen, insbesondere die Vorgangsnummer, Rechnungsnummer, genaue Bezeichnung (Artikelnummer) und Menge der gerügten Ware zu übersenden. Auf unser Verlangen ist die gerügte Ware zunächst auf Kosten des Bestellers an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Rüge; erstatten wir dem Besteller die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil die Ware sich an einem anderen Ort als dem Ort des vertraglich vereinbarten Gebrauchs befindet. Absatz (1) (Gewährung der erforderlichen Zeit und Gelegenheit zur Prüfung von Rügen und sonstigen Beanstandungen) bleibt daneben unberührt.

(4) Der Besteller hat uns in jedem Fall die zur Prüfung von Rügen und sonstigen Beanstandungen sowie die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere uns die betroffene Ware für Prüfungszwecke zur Verfügung zu stellen oder – im Fall ihres festen Aufbaus oder ähnlicher örtlicher Fixierung – Zugang dazu zu verschaffen. Absatz (2) bleibt hiervon unberührt.

(5) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache nach Rückgabe des mangelhaften Gegenstandes verpflichtet. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege, Arbeits und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach Lieferung an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so hat uns der Besteller eine angemessene Nachfrist zu setzen. Gelingt es uns nicht, innerhalb dieser Frist, den Mangel zu beseitigen oder einen mangelfreien Gegenstand zu liefern, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(7) Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang.

§ 7 Haftung

(1) Weitergehende Ansprüche des Bestellers als die in § 6 beschriebenen Gewährleistungsansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögens und Folgeschäden des Bestellers.

(2) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Fall einer zwingenden gesetzlichen Haftung (z.B. gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz), bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wenn der Schaden vorsätzlich durch uns verursacht worden ist.

(3) Soweit unsere Haftung gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.

(4) Haben wir eine Pflicht verletzt, die nicht in einem Mangel der Ware liegt, kann der Besteller nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben; im Übrigen gelten hierfür die gesetzlichen Regelungen. Ein freies Kündigungsrecht des Bestellers, insbesondere gemäß §§ 648, 649 BGB, ist ausgeschlossen.

§ 8 Erweiterter Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor (die „Vorbehaltsware“).

(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Bei Verarbeitung oder untrennbarer Vermischung mit anderen nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware.

(4) Unser Eigentum bzw. Miteigentumsanteil an der durch Be- und Verarbeitung bzw. Vermischung entstandenen neuen Sache, gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

(5) Der Besteller darf Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er sich nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug befindet, veräußern. Die Forderung des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an uns abgetreten. Handelt es sich um durch Be- oder Verarbeitung bzw. Vermischung entstandene neue Sachen, an denen wir nur einen Miteigentumsanteil haben, so gilt die Abtretung nur in Höhe des Wertes unseres Miteigentumsanteils.

(6) Wird unsere Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des auf unsere Vorbehaltsware entfallenden Veräußerungserlöses. Wird die Vorbehaltsware mit dem Gegenstand eines Dritten verbunden (Einbau), so tritt uns der Besteller den ihm hierdurch entstandenen Anspruch gegen den Dritten in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware ab. Die an uns abgetretenen Forderungen darf der Besteller, solange er sich nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug befindet, einziehen.

(7) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 9 Rücktrittsrecht

(1) Wir sind in folgenden Fällen berechtigt, außerordentlich und fristlos vom Vertrag zurück zu treten: a) Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Besteller nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden, in einem Fall des Wechsel oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Besteller oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Besteller. Nicht
erforderlich ist, dass diese Tatsachen in dem Vertragsverhältnis mit uns erwachsen.
b) Wenn sich herausstellt, dass der Besteller unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind.

(2) Im Übrigen bestimmt sich unser Rücktrittsrecht wie auch das Rücktrittsrecht des Bestellers nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10 Force Majeure

(1) Wir haften nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung von Leistungen, soweit sie jeweils auf höherer Gewalt oder einem sonstigen, zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages nicht vorhersehbaren Ereignis beruht, welches wir nicht zu vertreten haben (Force Majeure; z.B. Betriebsstörungen aller Art, Feuer, Naturkatastrophen, Epidemie, Pandemie, Wetter, Überschwemmungen, Krieg, Aufstand, Terrorismus, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Verzögerungen etwaig notwendiger behördlicher Genehmigungen, behördliche/hoheitliche Maßnahmen).

(2) Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen oder Leistungsverzögerungen, die durch die derzeit andauernde Epidemie/Pandemie des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) oder deren Folgeerscheinungen verursacht werden; solche Störungen oder Verzögerungen stellen ebenfalls Fälle höherer Gewalt dar. Der Besteller ist sich der aktuell andauernden Epidemie/Pandemie und der Ungewissheit der weiteren Entwicklung (insbesondere, aber nicht ausschließlich, der weiteren Ausbreitung der Epidemie/Pandemie und weiteren direkten oder indirekten Betriebsstilllegungen und/oder Infrastrukturschließungen und/oder Rohstoffknappheit und der Möglichkeit, dass unsere Leistungsfähigkeit dadurch negativ beeinflusst werden könnte) bewusst.

(3) Erlangen wir Kenntnis von einem Ereignis im Sinne von Absatz (1) oder Absatz (2) so informieren wir den Besteller unverzüglich. In Aussicht gestellte Leistungsfristen/-termine verlängern/verschieben sich automatisch um die Zeitdauer dieses Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wenn uns solche Ereignisse die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht nur von vorübergehender Dauer sind, sind wir berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten. Sofern der Besteller nach Wegfall des Ereignisses im Sinne von Abs. (1) kein Interesse mehr an der Leistungserbringung durch uns hat, ist der Besteller ebenfalls berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten.

§ 11 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UNKaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

(2) Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Besteller und uns bestehenden Vertrag, ist der Erfüllungsort der Sitz der LEAB Automotive GmbH. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag direkt oder indirekt ergebenden Streitigkeiten ist 24866 Busdorf, Deutschland.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags in erster Linie nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB). Nur im Übrigen und soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist, werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.

LEAB Automotive GmbH
Thorshammer 6
24866 Busdorf
Deutschland